Vorgeschriebene Informationen (REACH, GHS/CLP)

Bitte beachten Sie, dass sich die nachfolgenden Informationen auf die folgenden, von Magnaflux EMEA produzierten und gelieferten Produktreihen beziehen:

  • AUTOGLO®
  • BYCOTEST®
  • MAGNAGLO®
  • MAGNAVIS®
  • SPOTCHECK®
  • TIEDE®
  • ZYGLO®
 REACH-Registrierungsnummern

Wie Sie wissen, ist die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Die erste Frist für die Registrierung von Stoffen mit bestimmten Eigenschaften (CMR-Stoffe, R50/53-Stoffe) und Stoffen, die in einem jährlichen Umfang von mehr als 1.000 Tonnen produziert werden, ist Ende November 2010 abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die REACH-Registrierungsnummern zum ersten Mal verfügbar.

Es kann daraus jedoch nicht geschlossen werden, dass diese Registrierungsnummern bereits automatisch allen Stoffen zugewiesen wurden. Für Hersteller oder Importeure mit geringeren jährlichen Produktionsmengen bzw. Importmengen von Phase-in-Stoffen gelten längere Übergangszeiten, manche bis Ende Mai 2018. Diese Unternehmen dürfen auch weiterhin als Lieferanten agieren, auch wenn ihre Stoffe noch keine Registrierungsnummern zugewiesen bekommen haben, vorausgesetzt, die Vorabregistrierungspflicht wurde eingehalten. Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bis gültige Registrierungsnummern für alle Stoffe in Präparaten/Gemischen zugewiesen werden.

Die Registrierungsnummer wird in der Regel im Sicherheitsdatenblatt oder in einer anderen angemessenen Form genannt, in Fällen, wo keine Sicherheitsdatenblätter erforderlich sind. Es ist jedoch nicht verpflichtend, einen zusätzlichen Kanal für die Kommunikation der Registrierungsnummern einzurichten. Die Verfügbarkeit der Registrierungsnummern allein ist kein Grund, Sicherheitsdatenblätter sofort zu aktualisieren. Da dies auch mehrere Wochen und Monate nach Ablauf jeder Registrierungsfrist nicht der Fall sein wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Informationen vor dem Ablaufdatum der letzten Registrierungsfrist in 2018 vollständig bereitgestellt werden können. Es sollte auch beachtet werden, dass die Veröffentlichung von Sicherheitsdatenblättern mit einem vollständigen Registrierungsnummernsatz sogar noch mehr Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Die Vorregistrierung und die nachfolgende Registrierung unter REACH gilt nur für Stoffe und kann in drei Phasen im Bereich von 3,5-11 Jahren, je nach Stoffgefahrenstufe und -menge) implementiert werden.

Magnaflux EMEA produziert nur Präparate/Gemische und ist als ein “Nachgeschalteter Anwender” klassifiziert.
Präparate/Gemische (zwei oder mehr Stoffe vermischt) erfordern KEINE Registrierung. Jedoch, wie schon oben erwähnt, muss jeder für die Herstellung benötigte Stoff vom Produzenten oder Importeur des Stoffs registriert werden, wenn die produzierte bzw. importierte Menge mehr als 1 Tonne beträgt.

Die wichtigste Aktivität für unsere Lieferanten im Zeitraum zwischen Juni 2008 und Dezember 2008 war es, ihre Stoffe vorzuregistrieren. Dabei kontaktierten wir unsere Chemikalienlieferanten im Bezug auf ihre Absichten zur Vorregistrierung der Stoffe, die sie an uns liefern. Es zeigte sich, dass alle von uns verwendeten Stoffe vorregistriert wurden, weshalb wir keine Lieferschwierigkeiten hatten.

Manche Kunden haben Vorregistrierungsnummern für Stoffe, die in unseren Produkten enthalten sind, angefragt. Wir möchten deutlich machen, dass wir in dieser Phase nicht in der Position sind, diese Informationen in vollständiger Form bereitzustellen, da uns selbst diese detaillierten Angaben seitens der Lieferanten nicht vorliegen. Weiterhin, wie oben schon erwähnt, handelt es sich hierbei um keine gesetzliche Anforderung.

Nach Möglichkeit stellt Magnaflux EMEA REACH-Registrierungsnummern für gefährliche Komponenten innerhalb des Abschnitts 3 der SDBs bereit und hat ein Programm initiiert, um sicherzustellen, dass alle Aktualisierungen der REACH-Registrierungsnummern eingeschlossen werden (s. unten).

 Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern (SVHC))

Wenn ein Stoff auf der Liste der in Frage kommenden Stoffe (SVHC-Liste) steht, bedeutet es nicht zwingenderweise, dass eine bestimmte Verwendung dieses Stoffes nun ein Risiko darstellt. Die Auflistung kann in manchen Fällen eine Genehmigungspflicht für bestimmte Verwendungsformen zu einem späteren Zeitpunkt bedeuten. Es bedeutet jedoch keine unmittelbare Einschränkung der Anwendung. Es bedeutet jedoch eine Verpflichtung zur Information über gefährliche Stoffe innerhalb der Lieferkette.

Gefährliche Bestandteile werden im Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblattes genannt. Weitere Angaben unter Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblattes müssen vor der offiziellen Auflistung im Annex XIV der REACH-Verordnung bereitgestellt werden. Es gibt keine weiteren Verpflichtungen im Bezug auf das Sicherheitsdatenblatt für Lieferanten von Gemischen mit SVHC-Stoffen.

Nachgeschaltete Anwender benötigen keine Lieferantenerklärung zur “Abwesenheit von SVHC-Stoffen (Substances of Very High Concern)”. Zudem müssen Lieferanten die nachgeschalteten Anwender nicht über die vorzunehmenden GHS/CLP-Meldungen informieren. Die GHS/CLP-Meldungsnummer dient wie die Vorregistrierungsnummer der internen Nutzung durch den Produzenten oder Lieferanten und der Kommunikation mit den Behörden.

Magnaflux EMEA überwacht fortlaufend Stoffe aus der Liste der in Frage kommenden Stoffe und das so genannte Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) und wird auch weiterhin vorausschauend handeln, um sicherzustellen, dass unsere ZfP-Werkstoffe und Produkte auch in der Zukunft keine der Stoffe aus diesen Listen enthalten.

 Sicherheitsdatenblätter (SDBs) gemäß Anlage II der REACH- und GHS/CLP-Verordnung

Aufgrund der Änderungen der Europäischen chemischen Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit den REACH- und GHS/CLP-Verordnungen hat Magnaflux EMEA ihre Sicherheitsdatenblätter (SDBs) überarbeitet, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen aktuell sind und den Anforderungen entsprechen.

Aus diesem Grund haben wir ein Projekt initiiert, um sicherzustellen, dass unsere SDBs:

  • an die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 453/2010 Annex I bis 1. Dezember 2012 angepasst wurden. Dazu gehörte das Hinzufügen neuer Unterabschnitte innerhalb des Abschnitts 16 der EU-Vorlage für das Sicherheitsdatenblatt.
  • an die Vorgaben der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bis 1. Juni 2015 für die Re-Klassifikation von Gemischen angepasst wurden. Zusätzlich entsprechen diese SDBs der EU-Verordnung Nr. 453/2010 Anlage II.

Dieses Projekt soll auch sicherstellen, dass unsere Produktetiketten entsprechend den Änderungen des SDB-Bestandes aktualisiert werden. Der Zeitplan für diese Änderungen stimmt mit den oben genannten Daten und Fristen überein.

Ab 1. Juni 2015 müssen alle SDBs gemäß der EU-Verordnung 2015/830 aktualisiert werden. Da Magnaflux EMEA ihren SDB-Bestand am 18. Mai 2015 veröffentlicht hat, bleiben die Sicherheitsdatenblätter bis 31. Mai 2017 in dem Format gemäß ‘(EG) Nr. 453/2010, Annex II’ gültig. Vor diesem Hintergrund haben wir ein Projekt implementiert, um sicherzustellen, dass alle Aktualisierungen gemäß dem neuen Format bis 31. Mai 2017 vorgenommen werden.

 Versionskontrolle für Sicherheitsdatenblätter

Magnaflux EMEA hat ein Versionskontrollsystem für seine SDBs, um sicherzustellen, dass unsere nachgeschalteten Anwender immer im Klaren darüber sind, auf welche Sicherheitsdatenblattversion sie sich beziehen. In unserem System wird die Version des Sicherheitsdatenblatts nach Jahr und Ausgabenummer in diesem Jahr identifiziert, zum Beispiel würde 14.2 die zweite veröffentlichte Version in 2014 bedeuten. Das Revisionsdatum und die Beschreibung der Änderungen sind auch im Sicherheitsdatenblatt enthalten.

Beachten Sie bitte, dass die SDBs nur in folgenden Fällen aktualisiert werden:

  • Es gibt regulatorische Änderungen, die wir implementieren müssen.
  • Die Angaben in den Sicherheitsdatenblättern, die wir von den Rohstofflieferanten erhalten haben, haben sich geändert, beispielsweise Aktualisierungen der REACH-Registrierungsnummern.
  • Es gibt Änderungen aufgrund von Änderungen bei Rohstoffen, beispielsweise, Auslaufmaterial.
 Verfügbarkeit der Sprachenversionen für Sicherheitsdatenblätter

Magnaflux EMEA hat in eine neue Website-Technologie investiert, um den Website-Besuchern den Download unserer SDBs in über 80 Sprachen zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit dieser Sprachenversionen stimmte mit der Frist für die Einführung des oben beschriebenen CLP-Formats für SDBs, 1. Juni 2015, überein. Diese SDBs sind auch bei Ihrem lokalen Magnaflux-Vertriebshändler erhältlich.

Endgültige Übersetzungen des SDB-Inventars sind in Englisch, Deutsch und Schwedisch verfügbar.

 Aktueller Sicherheitsdatenblätter-Bestand

Magnaflux-SDBs sind verfügbar:

  • Zum Herunterladen auf unserer Magnaflux EMEA Website unter www.eu.magnaflux.com.
  • Bei Ihrem lokalen Magnaflux-Vertriebshändler.

Die für den Download auf unseren Websites verfügbaren SDBs stellen die neuesten, rechtssicheren Versionen für unser aktuelles Produktsortiment.

Vorgängerversionen der Sicherheitsdatenblätter für Produkte, die aus der Herstellung genommen wurden, sind auf Anfrage erhältlich.

Als Unternehmen ist uns bewusst, dass die Verordnungen für Chemikalien in Europa und ihre Auswirkung auf unsere nachgeschalteten Anwender eine Vielzahl von Fragen aufwerfen. Deshalb hat Magnaflux EMEA eine umfassende Ressourcensammlung zusammengestellt. Diese Ressource finden Sie hier.

Falls Sie zu den oben angeführten Informationen Anfragen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Subscribe to Magnaflux Deutsch Emails:

Magnaflux

Stockertstraße 4-8, 73457 
Essingen, Deutschland
Telephone: +49 (0)7365 81-0
Kontakt

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE814754843

Select Your Country North America Mexico Brazil China Europe India New Zealand, Australia, Japan, Southeast Asia
© 2024 Magnaflux - All Rights Reserved.
top