Im Juni 2015 wurden die Sicherheitsdatenblätter (SDBs) und die Produktetiketten für alle unseren chemischen Verbrauchsmaterialien geändert. Insbesondere die vertrauten orangefarbenen CHIP-Felder mit den schwarzen Warnsymbolen wurden durch die neuen roten und weißen CLP-Rauten ersetzt. Diese Änderungen betreffen alle Produkte, die Sie als Unternehmen oder als Verbraucher kaufen.
Testbenzin ist ein beim Malen und Dekorieren häufig verwendetes organisches Lösungsmittel und kann in den meisten Heimwerkermärkten gekauft werden.
Testbenzin hatte zuvor zwei CHIP-Gefahrensymbole und seine Klassifikation war:
Nun sind auf dem Produktetikett vier CLP-Piktogramme zu sehen und es ist folgendermaßen klassifiziert:
Der wichtige Punkt hierbei ist, dass das Testbenzin in der Flasche nicht gefährlicher ist als es vor dem Dezember 2010 war, auch wenn sich das Produktetikett geändert hat. Dies gilt auch für alle anderen Chemieprodukte, die von Magnaflux EMEA produziert und geliefert werden.

Beispiel für Testbenzin mit CHIP-Produktkennzeichnung
Bildquelle: www.chaucersolutions.co.uk

Beispiel für Testbenzin mit GHS-Produktkennzeichnung
Bildquelle: www.amazon.co.uk
Die Änderungen sind das Ergebnis der neuen Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP).
Die Europäische Richtlinie (EU) Nr. 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen trat am 20. Januar 2009 in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Sie ist bekannt unter der Abkürzung “CLP-Verordnung” oder kurz “CLP”.
Die CLP-Verordnung übernimmt von den Vereinten Nationen das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien für alle Staaten der Europäischen Union.
Da es sich beim GHS um eine freiwillige Vereinbarung handelt, muss sie durch geeignete nationale oder regionale Rechtsinstrumente übernommen werden, um rechtsverbindlich zu sein. Dies wird durch die CLP sichergestellt.
Die CLP-Verordnung trat am 20. Januar 2009 in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft.
Sie wurde jedoch schrittweise eingeführt und es gab eine ziemlich lange Übergangszeit, bevor sie vollständig am 1. Juni 2015 umgesetzt wurde.
Die CLP-Verordnung in Bezug auf reine Stoffe wurde am 1. Dezember 2010 wirksam.
Die CLP-Verordnung für Gemische und Zubereitungen ist seit 1. Juni 2015 In Kraft.
Magnaflux EMEA produziert grundsätzlich Gemische und Zubereitungen. Daher galt für uns der 1. Juni 2015 als Stichtag zum Wechsel zu CLP-konformen SDBs und Produktkennzeichnungen.
Wir haben eine geringe Zahl an reinen Stoffen – z.B. unsere Aktivkohle für Filtrationszwecke. Diese Produkte haben auch neue CLP SDBs und Kennzeichnungen.
Eine ganze Reihe an Maßnahmen wurde zum 1. Juni 2015 ergriffen, und zwar:
Sie sollten die Magnaflux EMEA Sicherheitsdatenblätter auch über die für Sie zuständige Vertretung erhalten können.
Alle Produkte, die vor dem 1. Juni 2015 hergestellt wurden und sich bereits in der Lieferkette befinden, können ihre ursprüngliche Kennzeichnung bis zum 1.Juni 2017 behalten.
Wir erwarten, dass sich am 1. Juni 2017 keine nach alter Vorschrift gekennzeichneten Produkte mehr im Umlauf befinden.
Ja. Es gibt keine Probleme in Bezug auf die Verwendung von Produkten mit alter Kennzeichnung durch den Endverbraucher. Wenn Sie jedoch das Produkt auf den neusten Stand bringen wollen, könne Sie gerne die aktuelle Version des SDB von unserer Webseite herunter laden und dies zur chemischen Risikobewertung verwenden.
Die alten SDB wurden nach Richtlinien 67/548/ EWG in letzter Fassung und 1999/45/EU erstellt.
Die SDB auf unserer Webseite enthalten folgende Informationen:
Sollten Sie eine Kopie des nach den alten Richtlinien erstellten SDB benötigen, können Sie dies per Email anfordern.
Vorgeschrieben sind auf den neuen Etiketten:
Magnaflux EMEA Sicherheitsdatenblätter (SDBs) und Produktetiketten für die aktuell in der Herstellung befindlichen Produkte müssen nach dem Gesetz dieselben Informationen aufweisen. Die Informationen für das Produktetikett stammen aus dem Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des SDB. Die Magnaflux EMEA Sicherheitsdatenblätter werden nur in folgenden Fällen aktualisiert:
Jedes Sicherheitsdatenblatt hat eine Versionsnummer und ein Revisionsdatum. In unserem System wird die Version des Sicherheitsdatenblatts nach Jahr und Ausgabenummer in diesem Jahr identifiziert, zum Beispiel würde 14.2 die zweite veröffentlichte Version in 2014 bedeuten. Das Revisionsdatum und die Beschreibung der Änderungen sind auch im Sicherheitsdatenblatt enthalten. Das Revisionsdatum ist am Anfang und am Ende des SDB enthalten und die Beschreibung der Änderungen folgt am Ende des Dokuments.
Jedes Produktetikett beinhaltet eine einzigartige Chargennummer:
Mithilfe der Chargennummer können Sie das Alter Ihres Produkts im Verhältnis zum SDB identifizieren. Zum Beispiel, haben Sie ein Produkt mit der Chargennummer 1401010 und das Sicherheitsdatenblatt für dieses Produkt mit der Versionsnummer 15.1 und dem Revisionsdatum 18.05.15. Bei diesem Szenario:
Sollten Sie eine ältere Version eines Sicherheitsdatenblatts benötigen, kontaktieren Sie bitte Magnaflux EMEA unter support.eu@magnaflux.com.
Magnaflux EMEA Sicherheitsdatenblätter (SDBs) und Produktetiketten für die aktuell in der Herstellung befindlichen Produkte müssen nach dem Gesetz dieselben Informationen aufweisen. Die Informationen für das Produktetikett stammen aus dem Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des SDB. Die Magnaflux EMEA Sicherheitsdatenblätter werden nur in folgenden Fällen aktualisiert:
Jedes Sicherheitsdatenblatt hat eine Versionsnummer und ein Revisionsdatum. In unserem System wird die Version des Sicherheitsdatenblatts nach Jahr und Ausgabenummer in diesem Jahr identifiziert, zum Beispiel würde 14.2 die zweite veröffentlichte Version in 2014 bedeuten. Das Revisionsdatum und die Beschreibung der Änderungen sind auch im Sicherheitsdatenblatt enthalten. Das Revisionsdatum ist am Anfang und am Ende des SDB enthalten und die Beschreibung der Änderungen folgt am Ende des Dokuments.
Jedes Produktetikett beinhaltet eine einzigartige Chargennummer:
Mithilfe der Chargennummer können Sie das Alter Ihres Produkts im Verhältnis zum SDB identifizieren. Zum Beispiel, haben Sie ein Produkt mit der Chargennummer 1401010 und das Sicherheitsdatenblatt für dieses Produkt mit der Versionsnummer 15.1 und dem Revisionsdatum 18.05.15. Bei diesem Szenario:
Sollten Sie eine ältere Version eines Sicherheitsdatenblatts benötigen, kontaktieren Sie bitte Magnaflux EMEA unter support.eu@magnaflux.com.
Die neuen Symbole enthalten neun Piktogramme, die aus roten Rauten mit einem schwarzen Symbol bestehen. Viele sehen den alten Symbolen ähnlich, obwohl sie ein anderes Gefahrenspektrum abdecken. Es gibt drei komplett neue Symbole. Das Symbol ‘X’ (Gesundheitsschädlich/Reizend) wird nicht mehr verwendet.
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GHS01 – ersetzt ‘Explosiv’ |
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GHS02 – ersetzt ‘Brennbar’ |
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GHS03 – ersetzt ‘Oxidanzien’ |
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GHS04 – NEU– Gase unter Druck tragen dieses Symbol (gilt nicht für Aerosolprodukte). |
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GHS05 – ersetzt ‘Ätzend’ |
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GHS06 – ersetzt ‘Toxisch’ |
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GHS07 – NEU– weist auf Chemikalien, die vorher als GESUNDHEITSSCHÄDLICH oder REIZEND (X) klassifiziert wurden, hin und beinhaltet hautsensibilisierende Chemikalien, hochgefährliche und vererbbare Schäden verursachende Chemikalien, CMR-Stoffe (Karzinogene, Mutagene oder Reproduktionstoxine) oder aspirationsgefährliche (im Zusammenhang mit der Atmung) bzw. Chemikalien, die bestimmte Organe schädigen können. Dieses Symbol gilt auch für Stoffe, die bestimmte Organe schädigen. |
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GHS08 – NEU– weist auf vererbbare Schäden hin: Mutagene, Karzinogene, sensibilisierende Stoffe, aspirationsgefährliche und einige hochgefährliche Stoffe, die bestimmte Organe schädigen können. |
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GHS09 – ersetzt ‘Gefährlich für die aquatische Umwelt’ |
Die Produkte von Magnaflux EMEA tragen fünf der neuen GHS-Symbole/Piktogramme. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten:
| Altes Symbol | Beispiel neues Symbol | Beispiel Gefahrenklasse | Beispiel Erklärung |
|---|---|---|---|
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GHS 02 |
Aerosole, Kat. 1. |
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. |
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Xi |
GHS 07 |
Augenreizung. Reizwirkung auf die Haut. |
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
|
Xn |
GHS 08 |
Aspirationsgefahr | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. |
|
Xn |
GHS 05 |
Augenschädigung. Reizwirkung auf die Haut. |
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. |
|
|
GHS 09 |
Gewässergefährdend. | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Das Signalwort warnt den Anwender vor der Schwere der Gefahr:
H-Hinweise ersetzen die alten R-Hinweise und beschreiben Art, Schwere und Kategorie eines Produkts. H-Hinweise sind einer Gefahrenklasse und –kategorie zugeordnet:
Z.B. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Dies beschreibt die Art der und auch den Grad der Gefahr.
Zusätzlich hat die EU einige ergänzende Angaben eingeführt, die mit EUH beginnen, z.B. EUG066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Auf unseren Produktetiketten sind diese in grün dargestellt.
P-Hinweise ersetzten die alten S-Hinweise und beschreiben Maßnahmen, die empfohlen werden, um die Exposition mit dem Produkt bei Gebrauch und Entsorgung so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden.
Z.B. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P-Hinweise stellen wichtige Informationen zur Umsetzung der Risikobewertung und zur Erarbeitung entsprechender Maßnahmen dar.
Nein. Die Änderungen, die Sie im SDB oder auf den Produktetiketten wahrnehmen, sind schlichtweg durch die Einstufung der Produkte nach CLP begründet und auf die Tatsache, dass nach CLP unterschiedliche Regeln und Grenzwerte bzgl. der Einstufung von Substanzen und Gemischen verwendet werden.
So tragen beispielsweise Produkte, die früher als reizend eingestuft worden sind, nun das Symbol “ätzend”, da sie nun als ätzend für die Augen angesehen werden.
Im Abschnitt 3 eines SDB werden nur die gefährlichen Substanzen des jeweiligen Produktes aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wird auch der prozentuale Anteil genannt. Üblicherweise enthalten unsere Produkte auch chemische Substanzen, die nicht in Abschnitt 3 aufgelistet werden müssen.
Die Gesamteinstufung einer Produktmischung (in Abschnitt 2.1 des SDB) leitet sich normalerweise von der tatsächlichen Gesamtkonzentration aller Inhaltsstoffe ab. Daher spiegelt sie nicht unbedingt die Summe aller Standardbereiche wider, die je Substanz im SDB aufgeführt werden. Üblicherweise ist die Einstufung daher niedriger als die Summe der Höchstsätze aller beisteuernden Bereiche.
Nein. Wir sind überzeugt, dass unsere Einstufungen korrekt sind und sehen daher keine Notwendigkeit für eine Prüfung der Einstufung. Es sei denn, es gibt z.B. landesspezifische Vorschriften, die spezielle Maßnahmen erforderlich machen.
Die einzige Möglichkeit der Überprüfung der in Abschnitt 2 genannten Einstufung macht den Zugang zur kompletten Produkt zusammensetzung erforderlich. Produktrezepturen sind jedoch streng vertraulich und können ohne rechtsgültige Vereinbarung nicht offen gelegt werden.
Es gibt eigentlich keinen Grund, eine eigene Version eines Magnaflux EMEA SDB zu erstellen. Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden, können wir keinerlei Verantwortung für dessen Inhalt noch für die Richtigkeit des Inhalts übernehmen. Daher bitten wir, alle Hinweise auf Magnaflux zu entfernen – z.B. unser Logo oder Firmenangaben zum Lieferanten. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie ein Magnaflux-Vertriebspartner sind und ihre eigenen SDBs erstellen wollen.
Auf der Magnaflux EMEA Webseite befinden sich nur die aktuellen Versionen der SDB.
Magnaflux EMEA unterhält ein System zur Versionskontrolle für seine SDB, um Klarheit für die nachgeschalteten Interessenten zu schaffen, auf welche Version des SDB sie sich beziehen. Unser System identifiziert die Version des SDB nach Jahr und der Ausgabenummer im jeweiligen Jahr – z.B. 14.2 bedeutet zweite Version veröffentlicht in 2014. Das Revisionsdatum und die Beschreibung der Änderungen werden innerhalb des SDB sowohl am Anfang als auch am Ende des Dokuments genannt.
Magnaflux EMEA SDB werden nur aktualisiert, wenn:
Wenn ein SDB aktualisiert wurde, werden die Informationen zu den Änderungen in der “Versionszusammenfassung” am Ende des Dokumentes aufgelistet. Wie in der Zusammenfassung erwähnt, befinden sich auf der linken Seite des Dokumentes an den Stellen schwarze vertikale Linien, wo Änderungen vorgenommen worden sind.
Frühere Versionen von SDBs für Produkte, die vom Hersteller eingestellt worden sind, sind auf Anfrage per Email erhältlich.
Allerdings ist dabei zu beachten, dass es sich bei der Vorlage/Fassung um die letzte Ausgabe handelt, die zum Zeitpunkt der Erstellung galt. Magnaglo 20B z.B. ist auf Basis der Regelungen 67/548/EWG und 99/45/EU erstellt, die 2011 bei Einstellung des Produktes galten.
Auf der Magnaflux EMEA Webseite stehen zum Herunterladen zur Verfügung:
Zur Beachtung: Wenn Sie den Google Übersetzer verwenden, akzeptieren Sie, der Benutzer, die rechtlichen Folgen jeglicher Schwächen oder Abweichungen in der Übersetzung.
Wenn Sie eine wortgetreue Übersetzung eines SDB in einer anderen Sprache als Englisch, Deutsch und Schwedisch, kontaktieren Sie bitte Ihren Händler.
Das Grundproblem ist der benötigte Platz auf Produktetiketten für eine begrenzte Anzahl von Sprachen. Sie werden dort 6 Sprachen finden. Die Auswahl der Sprachen basiert auf den Absatzmengen der Länder. Für weitere Informationen:
Die vollständige Liste der zur Verfügung stehenden Sprachen entspricht der für die SDB genannten Sprachen.
Die Zusammensetzung dieser Produkte hat sich nicht geändert. Jedoch sind die CLP-Grenzwerte für die Klassifikation als Augenreizend viel niedriger: wenn ein Produkt den Gefahrenhinweis „H318 Verursacht schwere Augenschäden“ trägt, muss gemäß Verordnung das GHS05-Ätzend-Symbol am Produkt angebracht werden. Aus transporttechnischer Sicht kann das Produkt jedoch nicht als gefährlich eingestuft werden, und deshalb muss kein Ätzend-Transportsymbol bzw. ein Gefahrgut-Hinweis am Produkt angebracht werden.
Ja, solche Unterschiede sind möglich. Während das GHS-System einen globalen Rahmen für die Klassifizierung und Kennzeichnung darstellt, wurde es an unterschiedlichen Standorten mithilfe unterschiedlicher “Bausteine” implementiert. In Europa wurde es als die CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) implementiert (Europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008).
Beispiele dieser Verordnung:
REACH ist eine Richtlinie der Europäischen Union in Bezug auf Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (engl. Registration, Evaluation, Authorisation und Restriktion of Chemicals).
REACH gilt für Substanzen, die im Mengen von 1 t oder mehr pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden.
Die REACH Verordnung (EU) 1907/2006 trat am 1 Juni 2007 in Kraft.
Magnaflux EMEA stellt ausschließlich Zubereitungen/Gemische her und ist als “nachgeschalteter Anwender” registriert. Zubereitungen/Gemische (Mischung aus 2 oder mehr Substanzen) müssen NICHT registriert werden. Wie jedoch schon oben erwähnt, müssen alle Substanzen zur Herstellung von Zubereitungen durch den Hersteller oder Importeur der Substanz registriert werden, wenn die hergestellte oder importierte Menge 1 t oder mehr beträgt.
Die Hauptaktivität unserer Lieferanten im Zeitraum von Juni bis Dezember 2008 war die Vor-Registrierung ihre Substanzen. Als Teil dieses Prozesses haben wir unsere Chemikalienlieferanten in Bezug auf ihre Vorhaben zur Vor-Registrierung der an uns gelieferten Produkte kontaktiert. Das Ergebnis zeigte, dass alle Materialien, die wir verwenden, vorregistriert waren und wir erwarteten daher keinerlei Lieferprobleme.
Manche Kunden haben die Nummern der Vor-Registrierung für in unseren Produkten enthaltene Substanzen angefragt. Wir möchten eindeutig zu verstehen geben, dass wir nicht in der Lage sind, diese Information vollständig zur Verfügung zu stellen, da wir diese nicht in erforderlichem Maße von unseren Lieferanten bekommen. Wie oben erwähnt, gibt es dafür außerdem keine gesetzliche Vorgabe.
Die REACH Registrierungsfristen richten sich vorrangig nach der Menge an importierter Tonnage. Zusammengefasst:
Zum 1. Dezember 2010 sollten alle Substanzen registriert worden sein, wenn sie geliefert werden:
1. Juni 2013 – Letzter Termin für die Registrierung von Substanzen in Liefermengen ≥ 100 t/a.
1. Juni 2018 – Letzter Termin für die Registrierung von Substanzen in Liefermengen ≥ 1 t/a.
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine im SDB als Inhalt gelistete Substanz keine Registrierungsnummer hat, u.a.:
Als nachgeschalteter Verwender ist Magnaflux EMEA auf die Bereitstellung durch seine Lieferanten angewiesen.
Wo immer die REACH Registrierungsnummern zur Verfügung standen, sind sie auch Bestandteil des SDB. Wo sie noch nicht verfügbar sind, werden wir uns bemühen, sie in das SDB einzupflegen, sobald wir sie mitgeteilt bekommen.
Wo zutreffend, findet man die REACH Registrierungsnummern für Magnaflux EMEA Produkte im Abschnitt 3 des SDB.
Die Daten zu Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten sind im Abschnitt 8 (Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung) unserer Sicherheitsdatenblätter (SDBs) enthalten. Innerhalb dieses Abschnitts finden Sie auch Referenzen zu Daten, die aus der Stoffdatenbank GESTIS für internationale Grenzwerte, aus EH40 oder aus den SDBs der Lieferanten erhoben wurden. Soweit diese Daten vorhanden sind, geben wir sie für drei Länder an: Vereinigtes Königreich, Deutschland und Schweden. Falls Sie diese Daten für andere Länder benötigen, informieren Sie sich bitte bei der GESTIS Stoffdatenbank für Internationale Grenzwerte unter http://limitvalue.ifa.dguv.de/, indem Sie nach dem Namen der Substanz oder der CAS-Nummer auf dieser Website suchen. Die Informationen zu einzelnen Stoffen sind im Abschnitt 3 (Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen) unserer SDBs enthalten.
Wenn eine Substanz vollständig nach REACH Expositionsszenarien einschließlich aller notwendigen Risikomanagementmaßnahmen registriert ist, kann dies im Anhang als Teil des SDB genannt werden.
Für Magnaflux EMEA Produkte besteht jedoch keine Notwendigkeit zur Einbindung zusätzlicher Informationen, da die Szenarien rund um die Verwendung des Produktes vollständig in anderen Abschnitten des SDB beschrieben sind.
Im Einzelnen möchten wir auf folgende Abschnitte hinweisen:
Nach REACH gibt es spezielle Anforderungen für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC).
Generell handelt es ich SVHC um Substanzen mit schwerwiegenden und oft unumkehrbaren Folgen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt – z.B. verursachen sie Krebs oder sie haben andere gefährliche Eigenschaften und/oder verbleiben für einen langen Zeitraum in der Umwelt, so dass sich ihre Menge in Tieren allmählich erhöht.
Substanzen, die unter die Kriterien für SVHC fallen, sind in einer oder beiden der in der REACH Verordnung festgelegten Listen enthalten, und zwar:
Informationen über SVHCs werden durch die Europäische Chemikalienbehörde bereitgehalten.
Magnaflux EMEA überprüft laufend die Kandidatenliste und den Anhang XIV auf Substanzen und hat und wird aktiv alles unternehmen, um sicher zu stellen, dass alle Materialien und Gegenstände für die ZfP keinerlei auf diesen Listen befindliche Substanzen enthalten.
Bei den chemischen Sicherheitsinformationen, die wir über das SDB und das Produktetikett zur Verfügung stellen, handelt es sich um typische Informationen zum Produkt.
Bei jeder Verwendung von chemischen Produkten empfehlen wir eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Diese Beurteilung sollte Folgendes einschließen:
Im Vereinigten Königreich ist die chemische Risikoabschätzung eine Vorschrift und wird von COSHH Vorschriften geleitet.
Magnaflux EMEA hat eine Reihe von Pulverprodukten im Sortiment:
Wichtige Punkte bei der Nutzung dieser Produkte
Zusätzlich zu den potentiellen chemischen Sicherheitsrisiken können die Rohstoffe in unseren Pulverprodukten möglicherweise Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz haben. Weitere spezifische Informationen dazu und die entsprechenden Expositionsschutzmaßnahmen finden Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB), im Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen, und im Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung.
Sie müssen besonders vorsichtig sein, da die Pulver explosive Gemische mit Luft bilden können. Informationen hierzu finden Sie in den folgenden SDB-Abschnitten:
Die Europäische Union hat zwei Richtlinien über die Überwachung explosionsgefährdeter Bereiche beschlossen:
Sollten Sie Bedenken bezüglich Explosionsrisiken haben, orientieren Sie sich an den oben genannten EU-Richtlinien.
Die Zusammensetzung dieser Produkte hat sich nicht geändert. Jedoch sind die CLP-Grenzwerte für die Klassifikation als Augenreizend viel niedriger: wenn ein Produkt den Gefahrenhinweis „H318 Verursacht schwere Augenschäden“ trägt, muss gemäß Verordnung das GHS05-Ätzend-Symbol am Produkt angebracht werden. Aus transporttechnischer Sicht kann das Produkt jedoch nicht als gefährlich eingestuft werden, und deshalb muss kein Ätzend-Transportsymbol bzw. ein Gefahrgut-Hinweis am Produkt angebracht werden.
Diese Richtlinien beziehen sich auf die Sorge, dass bestimmte Substanzen ins Trinkwasser eindringen könnten, wenn spezielle Produkte auf Mülldeponien entsorgt werden würden. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union (EU) zwei Richtlinien beschlossen, um sicherzustellen, dass die gekennzeichneten Produkte kein Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierten Diphenylether (PBDE) enthalten.
Die Altfahrzeug-Richtlinie (End of Life Vehicles) bezieht sich auf PKWs und leichte Nutzfahrzeuge und berücksichtigt den Lebenszyklus eines Fahrzeugs sowie Aspekte, die mit der Abfallbehandlung zusammenhängen. Die Ziele der Altfahrzeug-Richtlinie gelten ab Juli 2007 und umfassen Folgendes:
Die Richtlinie zur Vermeidung gefährlicher Substanzen (RoHS) betrifft eine breite Produktpalette:
Die RoHS-Richtlinie findet keine Anwendung auf stationäre Industrieanlagen oder Werkzeuge.
Die Magnaflux EMEA Produkte enthalten KEINE der Substanzen, die unter diese Richtlinien fallen.
Auch wenn Aerosole im Vereinigten Königreich nicht zur Gruppe der Gefährlichen Abfälle der „Lists of Wastes Regulations 2005“ gehören, werden Stoffe, die brennbare Lösungsmittel und/oder brennbare Treibgase enthalten, als Gefährliche Abfälle klassifiziert. Deshalb werden leere Magnaflux EMEA Sprühdosen aufgrund ihres Restgehalts gemäß den Vorschriften für Gefährliche Abfälle behandelt.
Des Weiteren können einige Aerosole je nach Produkttyp Reizstoffe oder Restmengen von Flüssigkeiten oder festen Stoffen enthalten, die andere gefährliche Merkmale tragen oder umweltschädlich sein können.
Deshalb empfiehlt Magnaflux EMEA die Entsorgung von Magnaflux Sprühdosen durch ein lizenziertes Entsorgungsunternehmen. Bitte wenden Sie sich an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen für weitere Informationen.
Weitere Informationen
Die Britische Vereinigung von Aerosol-Herstellern hat eine Leitlinie zum Recycling von leeren Sprühdosen herausgebracht, die unter „Entsorgung von leeren Sprühdosen“ (Recycling Empty Aerosols) verfügbar ist. Dort ist eine Anleitung für das Durchstechen der leeren Sprühdosen zu finden, damit die gefährlichen Inhaltsstoffe entfernt und die Metall- und Kunststoffkomponenten des Aerosols zurückgewonnen und wiederverwertet werden können. Beachten Sie bitte, dass dies gemäß den DSEAR1-Vorschriften ausgeführt werden muss. Eine Bewertung der chemischen Risiken (COSHH assesment2) der Inhaltsstoffe sollte ebenfalls ausgeführt werden. Zusätzlich muss das Bedienungspersonal vollständig für den Durchstechvorgang geschult werden und passende persönliche Schutzausrüstung tragen.
Disclaimer
Die Informationen in diesem FAQ-Abschnitt erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, wir übernehmen jedoch keine Haftung oder Verantwortung für die Konsequenzen der Benutzung oder des Missbrauchs unter bestimmten Umständen.
1 Vorschriften für Gesundheitsschädliche Stoffe und explosionsgefährdete Bereiche 2002
2 Eine Risikobewertung des Betriebs sollte gemäß den Vorschriften „Control of Substances Hazardous to Health 2002“ (Kontrolle der gesundheitsschädlichen Stoffe, COSHH) ausgeführt werden, um die potentiellen Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, zu identifizieren.
Für weitere Fragen senden Sie uns eine Email an: support.eu@magnaflux.com.
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