Von Natalie Dotlich, Chemische Produktmanagerin
Beim Arbeiten mit einer Aerosoldose muss die Sicherheit oberste Priorität haben. Unabhängig davon, ob Spraydosen in Innenräumen oder im Freien verwendet werden, z. B. in Pipelines, sollte der sichere Umgang mit ihnen berücksichtigt werden. Es gibt drei Hauptgefahren beim Arbeiten mit Spraydosen.
Spraydosen sollten immer an trockenen Orten gelagert werden, an denen sie keinen übermäßigen Temperaturen ausgesetzt sind. Mit steigender Temperatur steigt auch der Druck in der Dose. Auto- oder LKW-Innenräume können im Sonnenlicht sehr heiß werden. Fahrzeuge sind daher in der Regel kein sicherer Aufbewahrungsort.
Aerosoldosen, die weder Treibmittel noch Produkt enthalten, gelten nicht als gefährlicher Abfall und können recycelt werden. Die meisten Aerosoldosen aus Stahl oder Aluminium können recycelt werden, jedoch nur, wenn die Dose leer ist. Wenn die Dose nicht leer ist, handelt es sich um Sondermüll, der entsprechend zu entsorgen ist. Drucklose und vollständig entleerte Aerosoldosen sind kein Sondermüll. Es ist sinnvoll, vollständig leere Spraydosen aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Entsorgungskosten zu durchstechen. Wenn Sie jedoch eine Dose mit einem scharfen Gegenstand wie einem Schraubendreher einstechen, kann dies zu einer potentiellen Zündquelle durch Reibungswärme und statische Elektrizität führen. Der Schraubendreher erzeugt Reibungswärme gegen den Stahl- oder Aluminiumkörper der Dose, was zu Funkenbildung führen kann. Deshalb sollten ordnungsgemäß geerdete, funkenbeständige Werkzeuge zum Durchstoßen einer Aerosoldose verwendet werden.
Beim Versand von Gefahrstoffen MUSS der Versandmitarbeiter eine entsprechende Zertifizierung haben. Aerosole können von keinem Standort aus per Luft- oder Seefracht versendet werden, es sei denn, der Versandmitarbeiter verfügt über das entsprechende Abschlusszertifikat. Für die Luftfracht muss die Ausbildung alle zwei Jahre absolviert werden. Für Seefracht muss die Schulung alle drei Jahre erfolgen.
Beim Versand von Aerosolen per Landfracht MUSS der Mitarbeiter eine entsprechende Schulung nachweisen können. Die wiederkehrenden Schulungen finden jährlich statt. Solange ein Mitarbeiter nicht geschult ist, kann er seine berufliche Tätigkeit unter der direkten Aufsicht eines ordnungsgemäß geschulten und zertifizierten Mitarbeiters ausüben. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass jeder Gefahrgutmitarbeiter gemäß den Schulungsanforderungen geschult und zertifiziert wird.
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Versandart |
UN-Nummer |
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung und Klasse |
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Boden |
N/A |
Verbrauchsmaterial, begrenzte Menge |
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Luft |
UN 1950 |
Aerosole, entzündlich, 2.1 Hinweis: Aerosole haben keine mit UN1950 verbundene Verpackungsgruppe |
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Ozean |
UN 1950 |
Aerosole, 2.1 (begrenzte Menge) Hinweis: Inland zum Spediteur ist das gleiche wie Landtransport |
UN-Nummern sind vierstellige Nummern, mit denen gefährliche Güter, gefährliche Stoffe und Gegenstände (z. B. Sprengstoffe, entzündbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe usw.) im Rahmen des internationalen Transports gekennzeichnet werden. Sie werden vom Expertenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt.
Wie oben erwähnt, sollte jeder, der nicht für den Versand von Gefahrgut zertifiziert ist, nicht per Luft- oder Seeschifffahrt versenden. Sie müssen eine entsprechende Schulung nachweisen können, andernfalls kann eine Geldstrafe verhängt werden
Veröffentlicht am 30. Juli 2019
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